Glarner Genossenschaft Reisesicherung
Am Linthli 24a
Postfach
8752 Näfels

Telefon: 055 618 44 30 Fax 055 618 44 24
Email: info@glarnerreisesicherung.ch


Unser Siegel für Ihre Sicherheit

  
Wie Sie Ihr Feriengeld mit Hilfe der Glarner Genossenschaft Reisesicherung schützen können:
1. Wo bin ich geschützt? Bei wem und durch wen?
2. Unser Logo signalisiert:
3. Die Glarner Genossenschaft Reisesicherung kurz und bündig
4. Das Bundesgesetz für Pauschalreisen
5. Was ist eine Pauschalreise?
6. Wer ist mein Vertrags- und Ansprechpartner?
7. Was kann ich tun, um einem Schaden vorzubeugen?
8. Die Leistungen der GGR
9. Wofür die GGR nicht haftet:
10. Was muss ich im Schadenfall beachten?
11. Geniessen Sie Ihren Urlaub!
12. Mitglieder der Glarner Genossenschaft Reisesicherung


Achten Sie darauf, dass Ihre Buchungsstelle – da, wo Sie sich für Ihre Pauschalreise beraten lassen, diese reservieren und dafür Zahlungen leisten - die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheiten erfüllt. Verlangen Sie insbesondere den Nachweis, dass Sie bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs Ihres Vertragspartners nicht zu Schaden kommen.

Wird Ihnen der Nachweis der Sicherstellung Ihrer Gelder nicht erbracht, können Sie von Ihrem Vertrag zurücktreten.
Ihr Rücktritt muss dem Veranstalter oder Vermittler vor dem Abreisetermin schriftlich mitgeteilt werden.



__________________________________________________________________________________________________________

 

2. Unser Logo signalisiert:

·  weltweiter Schutz für Ihr Reisegeld
·  klar verständliche Bedingungen und Vorgehensweisen
·  Sicherstellung Ihres einbezahlten Reisegeldes und der Rückreise bei allfälliger Insolvenz

 

__________________________________________________________________________________________________________

 

3. Die Glarner Genossenschaft Reisesicherung kurz und bündig

Die Glarner Genossenschaft Reissicherung ist von bedeutenden Schweizer Reiseveranstaltern in Form einer unabhängigen Genossenschaft gegründet worden. Die GGR hat festgeschriebene Standards betreffend Professionalität und Solvenz ihrer Mitglieder.

__________________________________________________________________________________________________________

 

4. Das Bundesgesetz für Pauschalreisen

Das Bundesgesetz für Pauschalreisen regelt das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und seinem Vertragspartner für die Pauschalreise.

Das Gesetz regelt unter anderem Vertragsform und -inhalt, die Haftpflichtfrage und Sicherstellung der Kundengelder und der Kosten für die Rückreise bei Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners.

__________________________________________________________________________________________________________

 

5. Was ist eine Pauschalreise?

Eine Pauschalreise besteht aus einer im voraus festgelegten Verbindung von mindestens zwei der folgenden Reisekomponenten (Minimaldauer 24 Stunden oder einer Übernachtung):

  • Beförderung
  • Unterbringung

andere touristische Dienstleistungen, die nicht Nebenleistungen von Beförderung und Unterbringung sind und einen beträchtlichen Teil der Gesamtleistung ausmachen.

__________________________________________________________________________________________________________

 

6. Wer ist mein Vertrags- und Ansprechpartner?
  1. Die Buchungsstelle, wenn Sie Ihnen bei der Buchung Ihrer Pauschalreise den Reiseveranstalter nicht bekannt gibt oder die Pauschalreise in eigener Regie organisiert.
  2. Der Reiseveranstalter, wenn die Buchungsstelle als Vermittler handelt.
Ihr Vertragspartner kann sein: ein Reiseunternehmen, eine Transportgesellschaft, ein Broker, ein Hotel, ein Verkehrsbüro oder eine andere Person/Organisation die Pauschalreisen organisiert.

_________________________________________________________________________________________________________

 

7. Was kann ich tun, um einem Schaden vorzubeugen?

Fragen Sie bei der Buchung nach den Reisevertragsbedingungen. Jeder seriöse Pauschalreise-Anbieter hält Ihnen diese in schriftlicher Form bereit. Daraus muss klar ersichtlich sein, an wen Sie sich bei Insolvenz Ihres Vertragspartners wenden können.

Stellt Ihnen, einmal unterwegs auf der Reise, ein Leistungsträger (=Vertragspartner Ihres Veranstalters wie zum Beispiel Transportunternehmen, Hotel, Mietwagengesellschaft, lokales Reisebüro oder andere) die Gültigkeit Ihrer Reisedokumente in Frage, bestehen Sie darauf, dass er die von Ihnen bezahlten Leistungen vorbehaltlos erbringe. Grundsätzlich ist er nämlich zur Leistung verpflichtet, unabhängig davon, ob er die Zahlung von Ihrem Veranstalter bereits erhalten hat oder nicht.

Bei Schwierigkeiten wenden Sie sich an die in den Reiseunterlagen genannte Kontaktstelle Ihres Veranstalters; oft besteht nebst der Ortsreiseleiterstelle oder des lokalen Vertreters ein internationaler 24-h-Telefonservice.

Unter Umständen kann Ihnen auch eine am Reiseziel vorhandene Vertretung eines anderen schweizerischen Reiseveranstalters behilflich sein; in Koordination mit unserer Geschäftsstelle.

Notfalls können Sie unsere Geschäftstelle zu Bürozeiten telefonisch, per Fax oder per Email um Rat fragen.

__________________________________________________________________________________________________________

 

8. Die Leistungen der GGR

Ihr Vertragspartner muss Sie für die von Ihnen bezahlten, von ihm oder seinem Leistungsträger nicht erbrachten Leistungen entschädigen. Wenden Sie sich deshalb immer zuerst an ihn, allenfalls via Ihre Buchungsstelle.

Ist Ihr Vertragspartner Mitglied der Glarner Genossenschaft Reissicherung, erstattet Ihnen diese Institution die bezahlten Gelder im Falle des vor Abreise eintretenden Konkurses oder der Zahlungsunfähigkeit Ihres Vertragspartners. Bei Zahlungsunfähigkeit nach Reisebeginn übernimmt die GGR die Rückreisekosten, sofern der Leistungsträger seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

__________________________________________________________________________________________________________

 

9. Wofür die GGR nicht haftet:

Die GGR übernimmt nur Kosten, die im Bundesgesetz für Pauschalreisen, Art. 18 unter dem Abschnitt Sicherstellung vorgesehen sind.
Durch die GGR nicht gedeckt sind Auslagen für

  • gebuchte Einzelleistungen wie z.B. Flug, Bahn, Fähre, Hotel, Ferienwohnungen, Mietwagen etc.
  • Gutscheine, Gutschriften, Wettbewerbspreise etc.
Kommunikationskosten des Geschädigten, Taxispesen und andere, nicht direkt für
Reiseleistungen anfallende Spesen.

__________________________________________________________________________________________________________

 

10. Was muss ich im Schadenfall beachten?
  1. Melden Sie sofort, nicht später als 60 Tagen nach Reiseende der Verwaltung der GGR Ihre Forderungen an. Auf verspätete Forderungen kann nicht eingetreten werden.
  2. Bewahren Sie alle Beweismittel über geleistete Zahlungen auf. Wir können nur auf belegte Forderungen eingehen.
  3. Ihr Anspruch ist auf den von Ihnen bezahlten Reisepreis beschränkt und gilt für Realersatz oder Geldleistung. Die GGR übernimmt keine Haftung für Zusatz- oder Folgekosten, die mit Ihrem Schadenereignis entstehen können.
  4. Bei von der GGR abgegoltenen Kosten oder Leistungen treten Sie dieser Ihre entsprechenden Ansprüche gegen Dritte ab.
Der Veranstalter, der Mitglied der GGR ist, verpflichtet sich, selbst bei Zahlungsunfähigkeit des Vermittlers, die Leistungen der ihm anvertrauten Pauschalreisekunden kostenlos zu erbringen.

__________________________________________________________________________________________________________

 

11. Geniessen Sie Ihren Urlaub!

Bei weiteren Fragen hilft Ihnen Ihr Reiseunternehmen sicher. In zweiter Linie steht Ihnen unsere Verwaltung gerne zur Verfügung:

Adresse:
Glarner Genossenschaft Reisesicherung
Am Linthli 24a
Postfach
8752 Näfels

Telefon: 055 618 44 30 Fax 055 618 44 24

Email: info@glarnerreisesicherung.ch

 

__________________________________________________________________________________________________________

12. Mitglieder der Glarner Genossenschaft Reisesicherung

Carreisen:

Castell Carreisen AG
Am Linthli 24A - 8752 Näfels
Tel. *055 618 42 93 und *055 618 42 94 - Fax 055 618 42 95
E-Mail:
reisen@castell.ch - www.castell.ch

WEFA Tours AG
Am Linthli 24a - 8752 Näfels
Tel. 055 618 42 99 - Fax 055 618 42 91

 

_____________________________________________________________________________________________________________